Teilnahme- und Geschäftsbedingungen
Teilnahme- und Geschäftsbedingungen(TGB) – Stand 30.03.2022
§ 1 Geltung
Die TGB in der jeweils geltenden Fassung sind Bestandteil des mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung geschlossenen
Teilnahmevertrages. Erhalt und Kenntnisnahme werden mit der Anmeldung bestätigt.
§ 2 Anmeldung zur Teilnahme
Eine Anmeldung zu den Veranstaltungen kann über diese Homepage, durch Anmeldeformular (im Kulturangebot auf der letzten Seite),
formlos schriftlich, telefonisch u. ä. bei der Geschäftsstelle des Amtskulturringes Langballig e. V. (AKL), Holnisser Weg 34,
24977 Grundhof, Tel.: 0160/97564463, E-mail: Amtskulturring.langballig@mail.de erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich und
verpflichtet zur Zahlung der Gebühren und möglicher Nebenkosten. Der AKL behält sich vor, bei einzelnen Veranstaltungen
eine schriftliche Anmeldung zu fordern.
§ 3 Abmeldung/Kündigung durch Teilnehmende (TN) vor Veranstaltungsbeginn /Erstattung der Gebühren
Die Abmeldung/Kündigung vor Veranstaltungsbeginn geschieht schriftlich oder mündlich. Die Abmeldung muss mind. 1 Woche
vor Veranstaltungsbeginn bei der Geschäftsstelle erfolgen. Es gilt das Datum des Eingangs bei der Geschäftsstelle.
Anderenfalls ist die volle Teilnehmergebühr fällig.
Kündigung durch TN nach Veranstaltungsbeginn/Erstattung der Gebühren
Bei Kündigung weniger als 7 Tage vor oder nach Beginn einer Veranstaltung bleibt die Gesamtsumme der Teilnehmergebühr
fällig. Rückzahlungen sind ausgeschlossen, sofern die vereinbarte Leistung erbracht wird. Unregelmäßige Teilnahme oder
Fernbleiben ersetzen nicht die Kündigung und heben die vertragsgemäße Zahlungsverpflichtung nicht auf.
§ 4 Teilnahmebeschränkungen/Streichungsvorbehalt
Der AKL kann für einzelne Veranstaltungen Beschränkungen festsetzen (z. B. Höchst-/Mindestteilnehmerzahl, Höchst-
/Mindestalter, bestimmte Gruppen). Die Zulassung zu einzelnen Veranstaltungen kann in sachlich begründeten Fällen verwehrt
oder an gebotene Voraussetzungen geknüpft werden. Im Übrigen geschieht die Zulassung in der Reihenfolge der Anmeldung.
Wird eine wirtschaftlich erforderliche Mindestanzahl der TN nicht erreicht, behält sich der AKL vor, das Angebot zu streichen.
Bereits entrichtete Gebühren werden erstattet.
§ 5 Ermäßigung
Jugendlichen und Auszubildenden bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie Schüler*Innen – ausschließlich aus dem
Amtsbereich Langballig – wird eine Ermäßigung von 50 % gewährt.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer können nach Vorlage eines Sozialpasses die Kurse des Amtskulturringes Langballig
kostenlos in Anspruch nehmen, dieses gilt auch für die Kinder- und Jugendkurse. Für Vorträge, Exkursionen und Fahrten
können keine Ermäßigungen gewährt werden. Für die Nebenkosten gibt es ebenfalls keine Ermäßigungen.
Den Sozialpass erhalten Sie bei der „bequa“ in der Nikolaistraße 3 in Flensburg, wenn Sie Leistungsempfänger nach dem SGB
II oder XII sind.
§ 6 Fälligkeit der Gebühren und Zahlungsweise
Die im Kulturangebot angegebenen Teilnehmergebühren sind bis zum ersten Kurstag in voller Höhe zu entrichten. Es gibt keine
Probestunden. Die Gebührenkalkulation beruht auf einer Zahl von acht TN. In Ausnahmefällen kann ein Kurs auch bei einer
geringeren Teilnehmerzahl stattfinden, wenn die Teilnehmenden das Entgelt entrichten, welches dem Gebührenaufkommen
von mindestens acht Teilnehmenden entspricht.
Sonstige Gebühr
Zusätzliche Gebühren (z. B. für Bücher, für Arbeits- und Verbrauchsmaterial, für die Benutzung von Geräten, für
Sonderleistungen jeglicher Art, für Prüfungsgebühren) sind nicht in der Kursgebühr enthalten, sondern werden
vor Ort von den Referenten/innen einbehalten.
§ 7 Rückstände und Mahnungen
Bei Rückstand in der Zahlung der Gebühren und sonstiger Forderungen des Amtskulturrings werden eingehende Zahlungen
auf die Rückstände verrechnet. Für jede Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr von 3,50 Euro erhoben.
§ 8 Absage und Abbruch von Veranstaltungen/Erstattung von Gebühren
Der AKL kann wegen mangelnder Beteiligung, Ausfall von Dozenten oder anderer triftiger Gründe eine Veranstaltung vor
Beginn absagen oder vor Beendigung abbrechen. Bei Absage werden gezahlte Gebühren erstattet. Bei Abbruch geschieht eine
schriftliche Mitteilung; Gebühren sind bis zu diesem Zeitpunkt fällig, überzahlte werden erstattet. Weitergehende Ansprüche
sind ausgeschlossen. Sonstige Gebühren (Nebenkosten) werden nur dann erstattet, wenn daraus noch keine Verpflichtungen
gegenüber Dritten begründet worden sind.
§ 9 Haftung
Der Amtskulturring Langballig e. V. haftet gegenüber Dritten (Referent*Innen, Teilnehmer*Innen) nicht für irgendwelche
Schäden (z. B. Unfall- oder Sachschäden, Eigentumsverlusten etc.).
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr!
§ 10 Benutzerordnung
Der TN erkennt die jeweils geltende Hausordnung genutzter Liegenschaften an.
§ 11 Gültigkeit
Falls Teile der Teilnahme- und Geschäftsbedingungen ungültig sind, beeinträchtigt das nicht die anderen Vorgaben oder den
mit der Anmeldung geschlossenen Teilnehmervertrag.