Teilnahme- und Geschäftsbedingungen
Teilnahme- und Geschäftsbedingungen(TGB)
– Stand 01.01.2024 –
§ 1 Geltung
Die TGB in der jeweils geltenden Fassung sind Bestandteil des mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung geschlossenen Teilnahmevertrages. Erhalt und Kenntnisnahme werden mit der Anmeldung bestätigt.
2 Anmeldung zur Teilnahme
Eine Anmeldung zu den Veranstaltungen erfolgt online über diese Homepage
oder
telefonisch bei der Geschäftsstelle des Amtskulturringes Langballig e. V. (AKL),
Gabriele Orrù
Holnisser Weg 34, 24977 Grundhof
Mobil: 0160/97564463
E-Mail: Amtskulturring.langballig@mail.de
Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Gebühren und möglicher Nebenkosten.
§ 3 Abmeldung/Kündigung durch Teilnehmende (TN) vor Veranstaltungsbeginn /Erstattung der Gebühren
Die Abmeldung/Kündigung vor Veranstaltungsbeginn geschieht schriftlich. Die Abmeldung muss mind. 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn bei der Geschäftsstelle erfolgen oder wird eigenverantwortlich über die Homepage storniert. Es gilt das Datum des Eingangs bei der Geschäftsstelle. Bereits gezahlte und bei der Geschäftsstelle eingegangenen Gebühren werden mit Abzug von 5% Verwaltungskosten erstattet.
Anderenfalls ist die volle Teilnehmergebühr fällig.
Kündigung durch TN nach Veranstaltungsbeginn/Erstattung der Gebühren
Bei Kündigung weniger als 7 Tage vor oder nach Beginn einer Veranstaltung bleibt die Gesamtsumme der Teilnehmergebühr fällig. Rückzahlungen sind ausgeschlossen, sofern die vereinbarte Leistung erbracht wird. Unregelmäßige Teilnahme oder Fernbleiben ersetzen nicht die Kündigung und heben die vertragsgemäße Zahlungsverpflichtung nicht auf.
§ 4 Teilnahmebeschränkungen
Der AKL kann für einzelne Veranstaltungen Beschränkungen festsetzen, z. B. Höchst-/Mindestteilnehmerzahl. Im Übrigen geschieht die Zulassung in der Reihenfolge der Anmeldung.
Wird eine wirtschaftlich erforderliche Mindestanzahl der TN nicht erreicht, behält sich der AKL vor, das Angebot zu streichen. Bereits entrichtete Gebühren werden erstattet.
§ 5 Ermäßigung
Jugendlichen und Auszubildenden bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie Schüler*Innen – ausschließlich aus dem Amtsbereich Langballig – wird eine Ermäßigung von 50 % gewährt. Materialkosten müssen getragen werden.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer können nach Vorlage eines Sozialpasses die Kurse des Amtskulturringes Langballig kostenlos in Anspruch nehmen, dieses gilt auch für die Kinder- und Jugendkurse. Für Vorträge, Exkursionen und Fahrten können keine Ermäßigungen gewährt werden. Für die Nebenkosten gibt es ebenfalls keine Ermäßigungen.
Den Sozialpass erhalten Sie bei der „bequa“ in der Nikolaistraße 3 in Flensburg, wenn Sie Leistungsempfänger nach dem SGB II oder XII sind.
§ 6 Fälligkeit der Gebühren und Zahlungsweise
Die im Kulturangebot angegebenen Teilnehmergebühren sind bis zum ersten Kurstag in voller Höhe zu entrichten. Eine Probestunden ist auf Anfrage bei den Sportkursen möglich. Die Gebührenkalkulation beruht auf einer Zahl von acht TN. Sonstige Gebühren:
Zusätzliche Gebühren (z. B. für Bücher, für Arbeits- und Verbrauchsmaterial, für die Benutzung von Geräten, für Sonderleistungen jeglicher Art, für Prüfungsgebühren) sind nicht in der Kursgebühr enthalten, sondern werden vor Ort von den Referenten/innen einbehalten.
§ 7 Rückstände und Mahnungen
Bei Rückstand in der Zahlung der Gebühren und sonstiger Forderungen des Amtskulturrings werden eingehende Zahlungen auf die Rückstände verrechnet. Für jede Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr von 3,50 Euro erhoben.
§ 8 Absage von Veranstaltungen/Erstattung von Gebühren
Der AKL kann wegen mangelnder Beteiligung, Ausfall von Dozenten oder anderer triftiger Gründe eine Veranstaltung vor Beginn absagen. Die Kosten werden erstattet.
Sonstige Gebühren (Nebenkosten) werden nur dann erstattet, wenn daraus noch keine Verpflichtungen
gegenüber Dritten begründet worden sind.
§ 9 Haftung
Der Amtskulturring Langballig e. V. haftet gegenüber Dritten (Referent*Innen, Teilnehmer*Innen) nicht für irgendwelche Schäden (z. B. Unfall- oder Sachschäden, Eigentumsverlusten etc.).
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr!
§ 10 Benutzerordnung
Der TN erkennt die jeweils geltende Hausordnung genutzter Liegenschaften an.
§ 11 Gültigkeit
Falls Teile der Teilnahme- und Geschäftsbedingungen ungültig sind, beeinträchtigt das nicht die anderen Vorgaben oder den mit der Anmeldung geschlossenen Teilnehmervertrag.